Willkommen bei VNR.de
Das Expertenportal für Ihren beruflichen und privaten Erfolg
Arbeitsamt fördert Existenzgründungen
Diese Fördermittel stellt das Arbeitsamt für Ihre Existenzgründung zur Verfügung. Informieren Sie sich hier über den Gründungszuschuss und weitere finanzielle Hilfen durch das Arbeitsamt.
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können vom Arbeitsamt den sogenannten Gründungszuschuss erhalten, wenn sie dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden.
Beim Arbeitsamt heißt es hierzu: „Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.“
Dass heißt, wer vor Aufnahme der Selbstständigkeit nicht arbeitslos war und noch einen Restanspruch von 90 Tagen hat, geht beim Arbeitsamt leer aus.
Nur wer Kenntnisse nachweist bekommt Geld vom Arbeitsamt
Bevor Sie Geld vom Arbeitsamt bekommen, müssen Sie den Damen und Herren darlegen können, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der geplanten selbstständigen Tätigkeit verfügen. In Einzelfällen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an vorbereitenden Maßnahmen verlangen. Außerdem muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen, erst mit diesem Nachweis kann der Existenzgründungszuschuss bewilligt werden.
Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Fördermittel vom Arbeitsamt zu erhalten, lesen Sie in den folgenden Artikeln.
Die Fragen werden geladen..