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Existenzgruendung
Archivartikel vom 18.06.2007

Neuer Gründungszuschuss: Die ersten Fördermodelle laufen jetzt aus

Autor: VNR-Redaktion
Gründungszuschuss jetzt verlängern

Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung die bisherigen Fördermittel für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit - Ich-AG und Überbrückungsgeld - zum Gründungszuschuss zusammengelegt. Die Grundförderung wird über neun Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt. Die ersten Förderungen nach dem neuen Konzept laufen jetzt aus. Grund genug, sich mit dem Gründungszuschuss zu beschäftigen. Vielleicht stellt sich bei einem Gespräch mit der Arbeitsagentur ja heraus, dass Sie noch länger einen Anspruch auf Gründungszuschuss haben.

Gründungszuschuss jetzt verlängern
Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen Arbeitsagentur auf: Nur wenige Arbeitsagenturen weisen von sich aus darauf hin, dass beim Gründungszuschuss eine Verlängerung um weitere sechs Monate möglich ist. Fragen Sie also von sich aus nach einer Verlängerung. Die Weiterförderung wird allerdings nicht mehr in der vollen Höhe, sondern nur noch in Form einer Pauschale von 300 € monatlich gewährt - aber immerhin!
 

Gründungszuschuss setzt Geschäftstätigkeit voraus
Wichtig beim neuen Gründungszuschuss: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Förderung. Die Arbeitsagentur kann im eigenen Ermessen entscheiden, ob sie Ihnen den Gründungszuschuss weiterhin gewährt oder eben nicht. Sie müssen dafür eine "intensive Geschäftstätigkeit" nachweisen.

Neben dem Verlängerungsantrag reichen Sie deshalb Unterlagen ein, aus denen Ihre Geschäftstätigkeit eindeutig hervorgeht. Möglich wäre beispielsweise ein schriftlicher Bericht Ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit inklusive einem ausführlichen Ausblick. Auch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Auftragsbestätigungen können Ihnen helfen, Ihre Geschäftstätigkeit nachzuweisen und auch weiterhin Gründungszuschuss zu bekommen.
 

 
 
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