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Gründungszuschuss: Zusätzliches Angebot nutzen

Wenn Sie den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beziehen, können Sie jetzt noch mit einem längerfristigen Coaching beginnen, das auch gefördert wird. Allerdings müssen Sie sich beeilen: Nur noch Coaching-Maßnahmen, die bis zum 30.09.2008 beendet sind, werden gefördert. Wenn Sie an einem Coaching Interesse haben, erkundigen Sie sich schleunigst bei Ihrer Arbeitsagentur nach Fördermöglichkeiten und beginnen Sie es unverzüglich.
Die Förderung für das Coaching von Beziehern des Gründungszuschusses kann im ersten Jahr der Selbstständigkeit bis zu 2.000 Euro betragen. Den konkreten Betrag legt die zuständige Agentur für Arbeit fest. Gefördert werden auf der einen Seite Seminare, die Ihnen Kenntnisse für die Unternehmensführung vermitteln, beispielsweise zu den Themen Controlling, Finanzierung oder Buchführung.
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Auch gefördert werden individuelle Beratungen, etwa zum Aufbau eines Buchführungssystems, oder auch Beratungen in Krisensituationen. Den Coaching-Zuschuss gibt es nicht für regelmäßig anfallende Aufgaben. Erledigt zum Beispiel Ihr Steuerberater Ihre komplette Buchführung, wird dies nicht bezuschusst.
Über die Coaching-Maßnahme bzw. den Lehrgang hinaus kann sich der Zuschuss auch auf die Fahrtkosten dorthin erstrecken. Sogar Kinderbetreuungskosten von bis zu 130 Euro pro Kind und Monat kann die Agentur im Rahmen dieser Fördermaßnahme den Beziehern des Gründungszuschusses abnehmen.