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Existenzgruendung

Gründungszuschuss: Jetzt Verlängerung beantragen

Autor: VNR-Redaktion
Gründungszuschuss: Jetzt Verlängerung beantragen

Der Gründungszuschuss als Fördermittel für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit ist nun fast ein Jahr alt. Die ersten Gründer stehen am Ende der 9-monatigen Förderung. Hier gilt es nun, eine mögliche Verlängerung der Förderung zu prüfen. Kurz vor Ablauf der normalen Förderung sollten Sie sich daher mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner in der Arbeitsagentur treffen.

 

Nur wenige Arbeitsagenturen weisen von sich aus auf die Verlängerungsmöglichkeit beim Gründungszuschuss hin. Den Gründungszuschuss können Sie weitere 6 Monate beziehen. Die Förderung wird dann allerdings auf eine Pauschale von 300 Euro pro Monat gekürzt. In der Summe sind so aber noch einmal 1.800 Euro Fördergeld möglich.

Wichtig: Sie haben beim Gründungszuschuss keinen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Förderung. Die Arbeitsagentur entscheidet von Antrag zu Antrag. Auf jeden Fall sollten Sie eine "intensive Geschäftstätigkeit" nachweisen. Das heißt: Neben dem Verlängerungsantrag reichen Sie Unterlagen ein, aus denen Ihre Geschäftstätigkeit eindeutig hervorgeht, so z. B. ein schriftlicher Bericht Ihrer bisherigen Tätigkeit plus Ausblick auf die geschäftliche Zukunft. Als Erfolgsbeispiele können Sie auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Auftragsbestätigungen hinzufügen. Dann steht einer Verlängerung Ihrer Förderung per Gründungszuschuss von 9 auf 15 Monate kaum noch was im Wege.
 

 
 
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