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Existenzgruendung
Archivartikel vom 11.04.2007

Ich-AG und Mini-Job: Beides zusammen geht

Autor: VNR-Redaktion
Ich-AG und Mini-Job: Beides zusammen geht

Gute Nachrichten für alle, die gerade mit dem Ich-AG-Geld in die Selbstständigkeit gestartet sind: Sie können dann neben dem Existenzgründungszuschuss noch einen steuergünstigen Mini-Job annehmen, um das Einkommen aufzubessern.

Wer den Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") vom Arbeitsamt bekommt und gerade in die Selbstständigkeit gestartet ist, kann sich oft keine großen Sprünge erlauben. Deshalb liegt es nahe, noch einen Mini-Job anzunehmen. Die  Bundesagentur für Arbeit hat klargestellt, dass dies möglich und erlaubt ist.
 
 

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Beachten Sie jedoch diese Regelungen, wenn Sie den Ich-AG-Zuschuss bekommen und einen 400-Euro-Job annehmen:
  • Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche mit Ihrer selbstständigen Arbeit verbringen.
  • Sie müssen mehr Zeit für die selbstständige Arbeit aufbringen als für Ihre angestellte Tätigkeit im Mini-Job.
  • Wenn Sie aus selbstständiger Arbeit und aus dem Mini-Job zusammengerechnet mehr als 25.000 Euro pro Jahr verdienen, haben Sie im folgenden Jahr keinen Anspruch mehr auf den Ich-AG-Zuschuss.
 

 
 
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