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Existenzgruendung
Archivartikel vom 24.07.2005

Nicht vergessen: Ich-AG-Förderung richtig und rechtzeitig verlängern

Autor: VNR-Redaktion
Nicht vergessen: Ich-AG-Förderung richtig und rechtzeitig verlängern

Die Ich-AG-Förderung ist zwar auf insgesamt drei Jahre angelegt, muss aber Jahr für Jahr verlängert werden. Und zwar am besten bereits zwei Monate vor Ablauf des aktuellen Förderjahres. Sonst kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen.

Zur Verlängerung der Ich-AG-Förderung benötigt die Arbeitsagentur Angaben über
  • Änderungen gegenüber Ihrem ursprünglichen Existenzgründungszuschuss-Antrag,
  • Ihre künftige Wochenarbeitszeit, Ihre Rentenversicherung sowie Ihr Arbeitseinkommen im abgelaufenen Jahr.
 
 

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Da zum Zeitpunkt der Zuschuss-Verlängerung noch kein Steuerbescheid für das aktuelle Jahr vorliegt, genügen die Ergebnisse Ihrer eigenen Einnahmen-Überschussrechnung für die ersten zehn Monate. Bei der zweiten Verlängerung legen Sie Ihrem Antrag dann zusätzlich den Steuerbescheid für das erste Jahr bei.

Keine Angst vor der Einkommensobergrenze bei der Ich-AG-Förderung
Als Ich-AGler dürfen Sie bekanntlich nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr verdienen. Zum maximal erlaubten Arbeitseinkommen zählen die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit ebenso wie sämtliche Einkünfte aus Nebenjobs. Nicht zum Arbeitseinkommen zählt übrigens der Zuschuss aus der Ich-AG-Förderung!
Falls Sie zu den "Besserverdienenden" gehören und die Einkommensgrenzen überschreiten, brauchen Sie allerdings keine Rückzahlungen zu fürchten. Im schlimmsten Fall wird jedoch Ihre Ich-AG-Förderung nicht verlängert. Doch selbst dies lässt sich vermeiden: Da Sie als Selbstständiger bei der Ermittlung Ihres Gewinns einen großen Gestaltungspielraum haben, können Sie die Einkommensobergrenze meistens problemlos unterschreiten, etwa indem Sie Kosten auf die Zeiträume, in denen Sie Ich-AG-Förderung beziehen, vorziehen oder verteilen.
 

 
 
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