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Auf diesem P-Konto wird ein Guthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages vor Pfändungen geschützt sein. Das heißt, eine Kontopfändung führt nicht mehr zur Sperrung des Girokontos. Der Pfändungsfreibetrag hängt von Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen ab.
Pfändungsschutz für das Girokonto
Durch diesen Pfändungsschutz kann die Miete weiter bezahlt und können Geschäfte des täglichen Lebens getätigt werden - ohne dass erst eine Gerichtsentscheidung zum pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens erwirkt werden muss.
Selbstständige: Verbesserter Pfändungsschutz

Der verbesserte Pfändungsschutz durch das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes" gilt für alle Arten von Einkünften, folglich auch für solche aus selbstständiger Tätigkeit. Damit können Selbstständige wie Arbeitnehmer in Zukunft ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen.
Pfändungsschutz für das Girokonto
Durch diesen Pfändungsschutz kann die Miete weiter bezahlt und können Geschäfte des täglichen Lebens getätigt werden - ohne dass erst eine Gerichtsentscheidung zum pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens erwirkt werden muss.
Auch die Sorge, dass die Bank das Girokonto wegen des Verwaltungsaufwandes durch die Pfändung kündigt und eine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht mehr möglich ist, bleibt den Betroffenen dadurch erspart.
Pfändungsschutz für Selbstständige
Das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes" wird erst ein Jahr nach der Verkündigung in Kraft treten. Die Kreditwirtschaft hat also ausreichend Zeit, sich dementsprechend vorzubereiten. Etwa ab Mitte 2010 werden auch Selbstständige vom verbesserten Pfändungsschutz profitieren können.
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