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Existenzgruendung

Gründungszuschuss für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit

Experte: Winfried Braun
Gründungszuschuss für Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit können durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Die Förderung wird bis zu 15 Monate gewährt. In den ersten neun Monaten nach ihrem Unternehmensstart erhalten Existenzgründer Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes und zusätzlich eine Monatspauschale von 300 Euro. Weitere sechs Monate wird die Pauschale von 300 Euro für die Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit gewährt, wenn ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachgewiesen werden.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

  • Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit, die einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche hat.
  • Bezug von Arbeitslosengeld I mit einem (Rest-) Anspruch von mindestens 90 Tagen bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
  • Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses.
 

Für die Bearbeitung des Antrages sind in der Regel mindestens folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee = Businessplan
  • Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit (fachliche und unternehmerische Qualifikation, Berufserfahrung, Teilnahme an Maßnahmen zu Vorbereitung, Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung)
  • Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt  (für gewerbliche Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeiten)
  • Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle (im handwerklichen bzw. handwerksnahen Bereich)
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung  

Coaching für Existenzgründer
Für Bezieher des Gründungszuschusses besteht die Möglichkeit, ein begleitendes Coaching durch die kfw-Mittelstandsbank gefördert zu bekommen. Die Leistungen können im ersten Jahr der Selbständigkeit beantragt werden und betragen 90 % der Beraterhonorars. Die Leistungen werden im Rahmen des ESF-BA-Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Coaching ist also die individuelle und persönliche Begleitung einer selbständigen Tätigkeit. Sie soll Existenzgründern bei der Lösung von Problemen in der Anfangsphase der selbstständigen Tätigkeit unterstützten. Daher darf das Coaching nur von geeigneten Personen bzw. Institutionen wie Kammern, Gründungsinitiativen, Steuer -und Wirtschaftsinstitutionen sowie qualifizierten Unternehmensberatern  durchgeführt werden.

 

 
 
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