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Ein Nebenjob auf 400-Euro-Basis, der sogenannte Minijob, wird pauschal versteuert. Diese Pauschalen trägt der Arbeitgeber. Es werden bei solchen Nebenjobs weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben fällig.
Selbstständig und Nebenjob - kein Problem

Einen Nebenjob auf 400-Euro-Basis (Minijob) kann ein Selbstständiger genauso problemlos annehmen wie ein Arbeitnehmer. Die steuerliche Behandlung ist gleich: Die Einkünfte aus dem Minijob müssen über die Pauschalsteuer hinaus nicht versteuert werden.
Ein Selbstständiger oder Freiberufler kann also problemlos einen Nebenjob annehmen. Für seine Einkommensteuererkärung ist ein Minijob irrelevant - er darf bis zu 4.800 Euro (12 x 400 Euro) im Jahr verdienen, für die ja bereits über die Pauschale Lohnsteuer gezahlt wurde.
Diese Regelungen gelten allerdings nur für einen Nebenjob, bei dem der Verdienst 400 Euro pro Monat nicht übersteigt - die Einkünfte aus mehreren Minijobs werden addiert, und dann werden die üblichen Steuern und Abgaben fällig.
Mehr zu Selbstständigkeit und Nebenjob lesen Sie in "Steuern sparen für Selbstständige".
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