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Arbeiten trotz Krankschreibung?

Trotz Krankschreibung kommen Mitarbeiter wieder zur Arbeit - das zeugt von Engagement, ist aber nicht ganz unbedenklich. Das Sozialgesetzbuch VII ist in diesem Fall eindeutig: Wer einem Mitarbeiter erlaubt, trotz Krankschreibung zu arbeiten, geht ein Risiko ein.
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz Krankschreibung, ist eine Aussage darüber, wie lange der Mitarbeiter krank bzw. arbeitsunfähig sein wird. Fühlt sich der Mitarbeiter vorher wieder fit genug, um zur Arbeit zu kommen, können Sie sich natürlich freuen, dass er früher als erwartet wieder da ist. Aber: Ohne eine ärztliche Unbedenklichkeits- oder Gesundheitsbescheinigung sollten Sie ihm das nicht einfach so erlauben.
Arbeiten trotz Krankschreibung ist riskant
Die Begründung dafür liegt im Versicherungsschutz. Während der Krankschreibung ist ihr Mitarbeiter, falls er einen Arbeitsunfall erleidet oder seine Erkrankung sich verschlimmert, nicht versichert (siehe § 7 Abs. 2 SGB VII). Darüber hinaus werden Sie als Arbeitgeber Scherereien mit der Berufsgenossenschaft bekommen - und das ist alles wesentlich unangenehmer, als noch ein paar Tage mehr auf einen engagierten Mitarbeiter zu verzichten.
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Berlin
Das stimmt so nicht
Zitat: "Während der Krankschreibung ist ihr Mitarbeiter, falls er einen Arbeitsunfall erleidet oder seine Erkrankung sich verschlimmert, nicht versichert (siehe § 7 Abs. 2 SGB VII)." Text des § 7 (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus. Versicherungsfall NICHT aus. Also es besteht sehr wohl ein versicherungsschutz, auch wenn es die Versicherungen gern anderes hätten
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