VNR.de
Willkommen bei VNR.de
Das Expertenportal für Ihren beruflichen und privaten Erfolg
zurück
 
Arbeitsrecht
Artikel vom 06.01.2010

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit

Experte: Heiko Klages
Ein Arbeitnehmer hat bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.

Ein Arbeitnehmer hat bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist (§ 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)). Das Gesetz enthält aber keinen Katalog, in welchen Fällen ein Anspruch auf Freistellung konkret besteht. Ein Freistellungsanspruch besteht in einigen Fällen nicht.

Freistellung im Arbeits- oder Tarifvertrag regeln
Zunächst kann in einem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag näher geregelt sein, in welchen Fällen es Anspruch auf Freistellung in welcher Höhe gibt.

Keine Freistellung nach § 616 BGB
Unabhängig davon haben die Gerichte aber für einige Fälle einen Anspruch auf Freistellung auf Basis des § 616 BGB ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Der Mitarbeiter kann wegen allgemeiner Verkehrsstörungen, wie z. B. den Streik der Bahnmitarbeiter, nicht an den Arbeitsplatz kommen
  • Witterungsbedingungen, wie zum Beispiel Schnee- oder Eisglätte
  • Fahrverbote wegen Smogalarm
  • Wahrnehmung amtlicher Termine, wegen privater Angelegenheiten des Arbeitnehmers
  • Naturereignisse, wie zum Beispiel Hochwasser.
 

Keine Freistellung bei Behördengängen
Entgeltfortzahlung brauchen Sie für diese Zeiten nicht zahlen, soweit das nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist. Sie können verlangen, dass der Mitarbeiter z.B. zur Erledigung seiner privaten Behördengänge Urlaub nimmt oder Überstunden abbaut.
 

 
 
Lesezeichen setzen bei:
Bookmark and Share
 
Kommentare [0]

Dieser Artikel wurde bisher nicht kommentiert.

Fragen Sie unsere Experten!
  • Frage stellen
  • neue Fragen
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein Bitte geben Sie Ihrer Frage eine Überschrift Info Bitte geben Sie hier Ihre Frage ein Info Bitte vergeben Sie Stichwörter zu Ihrer Frage Info

Inhalte werden geladen Die Fragen werden geladen..


Antworten unserer Experten

Inhalte werden geladen Die Antworten werden geladen..



Neues Arbeitsrecht für VorgesetzteNeues Arbeitsrecht für Vorgesetzte
So sichern Sie erfolgreich Ihr gutes Recht als Arbeitgeber.

 
 

Online-Shop  

Zahlreiche Publikationen zu den Themen Personal & Führung finden Sie in unserem Shop