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Arbeitsrecht: Alleininitiator
gefragt von Staroste am 06.02.10, 16:08 Uhr
Schlüsselwörter: Initiator
Sehr geehrte Damen unf Herren, ich beabsichtige in unserem Betrieb (21-50 MA) zur BR-Wahl einzuladen. Erstreckt sich der Kündigungsschutz auch auf einen Einzelinitiator oder nur auf mehrere, also drei Initiatoren? Meine kollegen haben zuviel Angst, die Einladung zu unterschreiben. Danke für ihre Antwort.
beantwortet von VNR.de Redaktion am 08.02.10, 10:44 Uhr
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebswahl einlädt, ist vom Zeitpunkt der Einladung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig. Laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG, § 15) gilt der Kündigungsschutz für die ersten drei in der Einladung aufgeführten Arbeitnehmer - es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen.
Weitere Informationen für Betriebsratsgründer finden Sie hier:
http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungssc ...
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