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Haftung: Wann der Arbeitnehmer von Ihnen keine Freistellung mehr verlangen kann

Wenn ein Mitarbeiter einen Schaden angerichtet hat und deshalb von Ihnen und dem Mitarbeiter Schadensersatz gefordert wird, gewährt das Arbeitsrecht dem Mitarbeiter evtl. einen Freistellungsanspruch gegen Sie. Das bedeutet, dass Sie den Schaden bezahlen müssen. Aber ein Urteil des BAG gibt Ihnen vielleicht eine Chance.
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Wegen eines Fehlers bei einer Entbindung war es zur Geburt eines schwerstbehinderten Kindes gekommen, worauf die Mutter unter den Arzt und das Krankenhaus erfolgreich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt hatte. Der Arzt akzeptierte das Urteil und verlangte nun seinerseits Freistellung von diesem Schadensersatzanspruch von seinem Arbeitgeber.
Ausschlussfristen gelten im Arbeitsrecht auch für die Freistellung
Allerdings macht er einen Fehler, von dem auch Sie unter Umständen profitieren können. Denn er wartete zu lange. In dem Arbeitsvertrag hatte er mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. Dazu gehört auch der Anspruch auf Freistellung von einem Schadensersatzanspruch.
Laut BAG war dieser Anspruch in dem Moment fällig geworden, in dem das Urteil rechtskräftig wurde. In diesem Moment begann auch die arbeitsrechtlich zulässig vereinbarte Ausschlussfrist zu laufen. Der Arzt hätte mit seiner Forderung auf Freistellung gegen seinen Arbeitgeber also schlicht schneller sein müssen.
Tipp
Wenn ein Mitarbeiter von Ihnen eine Freistellung von einem Schadensersatzanspruch verlangt, prüfen Sie genau, wann dieser Anspruch fällig geworden ist und ob Ihnen eine vereinbarte Ausschlussfrist weiter hilft.

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