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Personal: arbeitszeit

gefragt von maria am 07.02.10, 17:17 Uhr

Schlüsselwörter: arbeit

darf ich am samstag von 6-16 uhr arbeiten??? auch wenn die über 18 jährigen nur bis 14 uhr arbeiten????

beantwortet von Fred Schübbe am 10.02.10, 18:42 Uhr

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass Jugendliche an Samstagen nicht beschäftigt werden dürfen.


§16 Samstagsruhe
An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur
1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
2. in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in
Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
3. im Verkehrswesen,
4. in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
5. im Familienhaushalt,
6. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
7. bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei
Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei
Film- und Fotoaufnahmen,
8. bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
9. beim Sport,
10. im ärztlichen Notdienst,
11. in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge

 

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