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Tipp 1: Bei der höheren Steuerbelastung in diesem Jahr wirken sich steuerlich abzugsfähige Aufwendungen (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen, aber auch Verlustzuweisungen aus Fonds) besonders entlastend aus. Deshalb sollten Sie solche Anschaffungen noch in diesem Jahr tätigen. Einnahmen sollten Sie - wenn möglich - auf 2004 verschieben.
Tipp 2: Wenn Sie beruflich notwendige und zu mindestens 10 Prozent auch beruflich genutzte Arbeitsmittel noch in diesem Jahr kaufen, können Sie satte 50 Prozent der Abschreibung noch für 2003 geltend machen. Bei einem PC samt Monitor und Drucker kann da ein nettes Sümmchen zusammen kommen.
Tipp 3: Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie sich steuerlich abzugsfähige Ausgaben noch bis zum 30. November als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch sinkt Ihre Steuerschuld im Dezember oft erheblich.
Tipp 4: Die Eigenheimzulage soll abgeschafft werden, allerdings nur bei Neuverträgen, die ab dem 1.1.2004 geschlossen werden. Wenn Sie noch in diesem Jahr beim Notar einen Kaufvertrag unterschreiben oder den Bauantrag stellen, können Sie sich über insgesamt 20.448 € (über 8 Jahre verteilt) freuen.
Tipp 5: Wenn Sie in diesem Zusammenhang ein Darlehen mit Disagio (= Zinsvorauszahlung an Ihre Bank, wodurch sich Zins und monatliche Rate verringern) abschließen, drücken Sie damit Ihre Steuerlast in diesem Jahr zusätzlich.
Tipp 6: Wenn Sie selbstständig oder nebenberuflich selbstständig sind, und Sie Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln dürfen, können Sie Ihre für 2004 und 2005 geplanten Investitionen bereits in diesem Jahr noch zu 40 % der voraussichtlichen Gesamtinvestitionen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Tipp 7: Wenn Sie noch etwas für Ihre Altersversorgung tun wollen, können Sie jetzt von Ihrem Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung (BAV) einzahlen lassen. Diese Beiträge sind mit 20 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 1.752 € zu versteuern. Stammen die Beiträge aus einer Sonderzahlung wie dem Weihnachtsgeld, sind bis zum Jahr 2008 keine Sozialversicherungsbeiträge darauf zu zahlen. Je höher also Ihr persönlicher Steuersatz ist, desto interessanter, da Steuern sparender, ist diese Vorsorgemöglichkeit also für Sie.
Tipp 8: Wenn Sie als Immobilienbesitzer bei den historisch niedrigen Zinsen jetzt umschulden und einen günstigeren Zinssatz erzielen, verlangt das Kreditinstitut als Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen. Diese können Sie bei vermietetem Eigentum als Werbungskosten geltend machen.
8 Tipps, wie Sie noch in diesem Jahr Steuern sparen können

Um Steuern zu sparen sollten Sie nicht bis zum Jahreswechsel warten. Der Informationsdienst "Benefit" zeigt Ihnen acht Wege, wie Sie noch in diesem Jahr Ihre Steuerschuld mindern können, bevor die drohende Kürzung der Pendlerpauschale und der Wegfall der Eigenheimzulage zum Tragen kommen.
Tipp 2: Wenn Sie beruflich notwendige und zu mindestens 10 Prozent auch beruflich genutzte Arbeitsmittel noch in diesem Jahr kaufen, können Sie satte 50 Prozent der Abschreibung noch für 2003 geltend machen. Bei einem PC samt Monitor und Drucker kann da ein nettes Sümmchen zusammen kommen.
Tipp 3: Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie sich steuerlich abzugsfähige Ausgaben noch bis zum 30. November als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dadurch sinkt Ihre Steuerschuld im Dezember oft erheblich.
Tipp 4: Die Eigenheimzulage soll abgeschafft werden, allerdings nur bei Neuverträgen, die ab dem 1.1.2004 geschlossen werden. Wenn Sie noch in diesem Jahr beim Notar einen Kaufvertrag unterschreiben oder den Bauantrag stellen, können Sie sich über insgesamt 20.448 € (über 8 Jahre verteilt) freuen.
Tipp 5: Wenn Sie in diesem Zusammenhang ein Darlehen mit Disagio (= Zinsvorauszahlung an Ihre Bank, wodurch sich Zins und monatliche Rate verringern) abschließen, drücken Sie damit Ihre Steuerlast in diesem Jahr zusätzlich.
Tipp 6: Wenn Sie selbstständig oder nebenberuflich selbstständig sind, und Sie Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln dürfen, können Sie Ihre für 2004 und 2005 geplanten Investitionen bereits in diesem Jahr noch zu 40 % der voraussichtlichen Gesamtinvestitionen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Tipp 7: Wenn Sie noch etwas für Ihre Altersversorgung tun wollen, können Sie jetzt von Ihrem Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung (BAV) einzahlen lassen. Diese Beiträge sind mit 20 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 1.752 € zu versteuern. Stammen die Beiträge aus einer Sonderzahlung wie dem Weihnachtsgeld, sind bis zum Jahr 2008 keine Sozialversicherungsbeiträge darauf zu zahlen. Je höher also Ihr persönlicher Steuersatz ist, desto interessanter, da Steuern sparender, ist diese Vorsorgemöglichkeit also für Sie.
Tipp 8: Wenn Sie als Immobilienbesitzer bei den historisch niedrigen Zinsen jetzt umschulden und einen günstigeren Zinssatz erzielen, verlangt das Kreditinstitut als Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen. Diese können Sie bei vermietetem Eigentum als Werbungskosten geltend machen.
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