VNR.de
Willkommen bei VNR.de
Das Expertenportal für Ihren beruflichen und privaten Erfolg
zurück
 

Dieses Jahr zum letzten Mal: "Geringwertige Wirtschaftsgüter" - Abschreibung mit Tücken

Autor: VNR-Redaktion
'Geringwertige Wirtschaftsgüter' - Abschreibung mit Tücken

Dass Anschaffungen, die netto nicht mehr als 410 € gekostet haben, so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter sind und somit im Grundsatz sofort abgeschrieben werden dürfen, wissen Sie natürlich. Leider wird diese Möglichkeit im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 entfallen. Doch für 2007 geht die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter noch. Voraussetzung: Der einzelne Gegenstand muss für sich selbstständig nutzbar sein.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung buchen - wie?
Beispiel: Ihr neues Aktenkarusell hat 273,70 € einschließlich 19% MwSt gekostet. Den Kauf verbuchen Sie zunächst auf dem Anlagenkonto:
 

Bei SKR 03
0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € 230,00 €        
1576 Abziehbare Vorsteuer 19% 43,70 € an 1200 Bank 273,70 €

Bei SKR 04
0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € 230,00 €        
1406 Abziehbare Vorsteuer 19% 43,70 € an 1800 Bank 273,70 €

Ein Verzicht auf diese Buchung und eine direkte Vollabschreibung empfiehlt sich nicht: Zum einen sind Sie verpflichtet, geringwertige Wirtschaftsgüter ab 100 € Nettowert mit ihrem Anschaffungsdatum laufend in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen und das Anlagenkonto 0480 bzw. 0670 wird als ein solches Verzeichnis anerkannt. Zum anderen halten Sie sich damit die Entscheidung über 13 Jahre (für Büromöbel gemäß AfA-Tabelle, BstBI Nr. 19 v 17.12.2001) vornehmen wollen, bis zum Jahresende offen.

Entscheiden Sie sich für die Vollabbuchung, buchen Sie wie folgt:

Bei SKR 03
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 230,00 € an 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € 230,00 €

Bei SKR 04
6260 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 230,00 € an 0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € 230,00 €

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungsjahr voll abschreiben - sonst nach Plan Sie haben im letzten Jahr ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) angeschafft, aber nicht sofort abgeschrieben, sondern einen Abschreibungsplan über mehrere Jahre aufgestellt? Pech gehabt - die Vollabschreibung darf ausnahmslos nur im Jahr der Anschaffung stattfinden! Sie müssen leider beim einmal begonnenen Plan bleiben.

GWG - oder doch nicht?
Die Vorgaben des § 6 Abs. 2 EstG sind "eigentlich" klar: Ein geringwertiges Wirtschaftsgut
  • darf netto höchstens 410 € kosten,
  • muss zu Ihrem beweglichen, abnutzbaren Anlagevermögen gehören und
  • muss selbstständig, dass heißt für sich allein nutzbar sein.
Teile, die nicht selbstständig nutzbar sind und als Zubehör erworben werden, um andere Wirtschaftsgüter zu ergänzen, werden gleichwohl nicht Teil dieses Wirtschaftsgutes und damit auch nicht dessen Nutzungsdauer unterworfen. Die abschreibung/">Abschreibung erfolgt eigenständig.

In diesem Fall kann auch ein (für mehr als 410 € netto erworbener) Scanner nicht sofort abgeschrieben werden, sondern seine Anschaffungskosten sind über drei Jahre zu verteilen. Zugleich läuft die eventuell noch bestehende Restabschreibung für die Altanlagen nach Plan weiter.
 

 
 
Lesezeichen setzen bei:
Bookmark and Share
 
Kommentare [0]

Dieser Artikel wurde bisher nicht kommentiert.

Expertentipps in über 150 Themengebieten 
						Bild     Expertentipps in über 150 Themengebieten

VNR.de Experten liefern Tipps, Hintergründe und Informationen. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen!

 
 

Steuern sparen für SelbstständigeSteuern sparen für Selbstständige
Wir lüften das Geheimnis, wie Selbstständige ihre Steuerlast mit nur 15 Minuten Zeitaufwand deutlich senken!

 
 

Online-Shop  

Zahlreiche Steuerprodukte finden Sie in unserem Shop