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Qualifizierter Rückantritt ist kein Forderungsverzicht
Praxis-Tipp "Gesellschafterdarlehen"
GmbH in der Krise: Gesellschafterdarlehen sind eigenkapitalersetzend

Vorsicht: Gesellschafterdarlehen sind bei einer GmbH-Krise in voller Höhe eigenkapitalersetzend. Gesellschafterdarlehen an die eigene GmbH sind beliebt, schon allein wegen ihres Steuersparcharakters. Doch bergen Gesellschafterdarlehen auch erhebliche Risiken - besonders, wenn es der GmbH nicht gut geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) deutlich.
Gesellschafterdarlehen sind eigenkapitalersetzend
Gerät eine GmbH in die Krise, gelten für Gesellschafterdarlehen besondere Regeln (§ 32a GmbHG). Aus dem Kredit wird plötzlich ungewollt haftendes Eigenkapital. Diese Regel gilt seit den 80er Jahren und wurde jetzt bestätigt. Die BFH-Richter stellten klar, dass in der Krise stehen gelassene Gesellschafterdarlehen in voller Höhe eigenkapitalersetzend wirken und nicht nur in Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags (Entscheidung des BFH vom 10. November 2005, veröffentlicht am 11. Januar 2006, Az.: IV R 13/04).
Qualifizierter Rückantritt ist kein Forderungsverzicht
Dies gilt allerdings nur, so die obersten deutschen Steuerrichter in ihrer Urteilsbegründung, wenn das Unternehmen ohne das Gesellschafterdarlehen seinen Geschäftsbetrieb hätte einstellen und liquidiert werden müssen. Regel für die Bilanzerstellung: Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich am Bilanzstichtag eigenkapitalersetzend. Hat der Gesellschafter mit der GmbH einen qualifizierten Rückantritt vereinbart, so handelt es sich dabei um keinen Forderungsverzicht, wenn die Forderung nur bis zur Überwindung der Krise im Rang zurücktritt.
Praxis-Tipp "Gesellschafterdarlehen"
Wenn es gelingt, die Schieflage zu überwinden und das Unternehmen finanziell wieder in "ruhige Gewässer" zu lenken, muss dies auch das Finanzamt anerkennen. Konkret: Wenn die betroffene GmbH ihr Stammkapital wieder herstellt und darüber hinaus sogar wieder soviel Überschuss erwirtschaftet, dass sie Gesellschafterdarlehen ohne Antastung des Stammkapitals zurückzahlen könnte, bleibt der Kredit, was er ursprünglich sein sollte: ein Kredit und kein GmbH-Stammkapital.
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