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Jahresabschluss: Die Gewinn- und Verlustrechnung in der Bilanz

Autor: VNR-Redaktion
Die Gewinn- und Verlustrechnung

In einer Bilanz können Sie nicht sehen, wie der Gewinn oder Verlust entstanden ist. Die Bilanz wird deshalb durch eine Gewinn- und Verlustrechnung ergänzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung bezieht sich auf den Zeitraum des Geschäftsjahres. Dabei sollten Sie bei einer Gewinn- und Verlustrechung bestimmten Strukturen folgen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung
Eine Gewinn- und Verlustrechung enthält die angefallenen Erträge und Aufwendungen und weist deren Differenz als Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus. Dabei hat die Gewinn- und Verlustrechnung folgende Struktur (vgl. § 275 HGB):
 

Ergänzende Angaben
Im Anhang (vgl. §§ 284 ff. HGB) werden ergänzende Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.

In der Regel finden Sie hier Erläuterungen zu

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
  • Haftungsverhältnissen und
  • Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Umsatzerlöse +  Bestandserhöhungen -   Bestandsminderungen

+  aktivierte Eigenleistungen (z.B. selbst hergestellte Maschinen)-  sonstige betriebliche Erträge (z.B. Erträge aus dem Betrieb einer Kantine)
-  Materialaufwand (z.B. durch den Verbrauch von Rohstoffen)-  Personalaufwand-  Abschreibungen-  sonstige betriebliche Aufwendungen (als Sammelposten= Betriebsergebnis+  Erträge aus dem Finanzbereich (z.B. Erträge aus Wertpapieren)-  Aufwendungen aus dem Finanzbereich (z.B. gezahlte Zinsen für Bankkredite)= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit+  außerordentliche Erträge (z.B. aus dem Verkauf von Betriebsstätten)

-  außerordentliche Aufwendungen (z.B. durch die Stilllegung von Betriebsstätten)
-  Steuern (z.B. Körperschaftssteuer)= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
 

 
 
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