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Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Zusammenfassung (Teil 7)

Die Erfassung latenter Steuern führt unter dem Aspekt des Informationsgehalts nach IFRS zu einer verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.
Lesen Sie in der Artikelserie "Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung"
- Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Überblick (Teil 1)
- Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Konzepte latenter Steuerabgrenzung (Teil 2)
- Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Passive latente Steuern (Teil 3)
- Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Aktive latente Steuern (Teil 4)
- Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Bewertung latenter Steuern (Teil 5)
- Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Ausweis latenter Steuern (Teil 6)
- Latente Steuern in der IFRS-Rechnungslegung: Zusammenfassung (Teil 7)
Die Pflicht zur Bilanzierung sowohl passiver als auch aktiver latenter Steuern garantiert im Vergleich zum HGB eine vollständige paritätische Steuerabgrenzung. Es erfolgt eine periodengerechte Verteilung des Ertragsteueraufwands, sodass IFRS-Ergebnis und Steueraufwand in einem sinnvollen Zusammenhang stehen.
Des Weiteren gewährt die vollständige und unsaldierte bilanzielle Erfassung latenter Steuern einen Einblick in die Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens. Dieser verbesserte Informationsstand der IFRS-Rechnungslegung - verbunden mit einer hohen Transparenz durch umfassende Anhangangaben - ermöglicht dem Jahresabschlussadressaten fundierte Entscheidungen.
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Ferner ist das den IFRS-Vorschriften zugrunde liegende Temporary-Konzept positiv zu bewerten, da grundsätzlich unabhängig von der Erfolgswirksamkeit jede temporäre Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenz bilanziell abgegrenzt wird.
Allerdings ist die nach IFRS umfassende Abgrenzungspflicht latenter Steuern nicht ganz unproblematisch. Vielmehr stellt die Erfassung aller Abgrenzungsfälle latenter Steuern eine sehr komplexe und zeitaufwendige Aufgabe dar, zumal die Einzelposten latenter Steuern unter Umständen über mehrere Jahre verfolgt werden müssen. Etwas erleichternd wirkt sich hier nur das Abzinsungsverbot sowie der Verzicht auf eine Unterscheidung latenter Steuern in kurz- und langfristige Posten aus.
Eine besondere Schwierigkeit im Zusammenhang mit der Erfassung latenter Steuern liegt in der Beurteilung der Aktivierungsfähigkeit latenter Steuern. Nur eine genaue Planung erlaubt hier Aussagen über zukünftige steuerpflichtige Gewinne. Insbesondere sind detaillierte Gewinnprognosen unerlässlich, die allerdings häufig mit Unsicherheiten verbunden sind und von der subjektiven Einschätzung des Bilanzierenden abhängen.
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