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Archivartikel vom 06.03.2004

Wilhelm Krudewig: 100 Prozent bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abschreiben

Autor: VNR-Redaktion
100 Prozent bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abschreiben

Steuerberater Wilhelm Krudewig zeigt Ihnen, wie Sie bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung 100 Prozent abschreiben können! Sie können beachtlich Steuern sparen, wenn Sie in größerem Umfang geringfügige Wirtschaftsgüter einkaufen und diese sofort zu 100 Prozent abschreiben. Auch Zugaben dürfen Sie unbegrenzt bis zu 100 Prozent steuerlich abziehen.

Geringfügige Wirtschaftsgüter
Die Anschaffungskosten eines jeden selbstständig nutzbaren Wirtschaftsguts dürfen 410 Euro (bis 31.12.2001: 800 DM - ohne Umsatzsteuer, nach allen Abzügen, z.B. von Rabatten und Skonti) nicht übersteigen.
 
 

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Sie machen diese 100-prozentige Abschreibung in dem Jahr geltend, in dem Sie das Wirtschaftsgut angeschafft haben. Auf Art der Zahlung kommt es nicht an. Wenn Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erheben, dürfen Sie Anzahlungen jedoch bereits im Zeitpunkt der Zahlung (z.B. bei Ratenzahlung) als Betriebsausgaben buchen.

Zugaben statt Geschenke
Steuerfrei können sowohl Zugaben als auch Geschenke sein. Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen Sie nur dann abziehen, wenn die Grenze von 40 Euro (bis 31.12.2001: 75 DM) jährlich und pro Person nicht überschritten wird. Sonst fallen für Mitarbeiter Abgaben an. Bei Freunden gilt die gleiche Freigrenze. Überschreiten Sie die, ist es für Sie ein Nachteil, da das Geschenk nicht mehr als Betriebsausgabe gilt, sondern als Gefälligkeit. Geschenke müssen Sie jeweils einzeln in Ihrer Buchführung ausweisen.

Zugaben hingegen dürfen Sie unbegrenzt bis zu 100 Prozent steuerlich abziehen. Sie müssen diese nicht einzeln aufzeichnen. Zugaben sind z.B. Reklamegeschenke von geringem Wert. Auch Serviceleistungen, die Sie abhängig vom Umsatz ermitteln, gelten in der Regel als Zugaben.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten und ordnen Sie alle kleineren Geschenke, die mit einem Firmenaufdruck versehen sind, als Zugaben ein. So können Sie den vollen Betriebsausgabenabzug anwenden.
 

 
 
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