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Abschreibungstabellen für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter

Die Abschreibungstabelle ("Absetzung für Abnutzung", kurz AfA-Tabelle) wird vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Hier erfahren Sie, was Sie über die amtlichen Abschreibungstabellen wissen müssen.
Anwendung der alten und der neuen Abschreibungstabellen
Die neue Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) ist ab dem 1.1.2001 anzuwenden. Das bedeutet,
- die neue Tabelle gilt für die Anlagegüter, die Sie nach dem 31.12.2000 anschaffen oder herstellen.
- die alte Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die Sie vor dem 1.1.2001 angeschafft oder hergestellt haben. Diese alte Nutzungsdauer bleibt maßgebend, bis das Wirtschaftsgut abgeschrieben ist oder aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.
Wichtig ist also der Zeitpunkt der Anschaffung und Herstellung. Sie haben ein Wirtschaftgut angeschafft, sobald Sie die Verfügungsmacht darüber haben. Das ist der Fall, wenn Sie das Wirtschaftsgut in Empfang genommen haben oder wenn es von einem Dritten in Ihrem Auftrag bearbeitet wird.
Beispiel:
Sie haben einen LKW bestellt, der am 28.12.2000 ausgeliefert wird. Sie holen den LKW jedoch nicht beim Autohändler ab, sondern lassen ihn vom Autohändler zu einer Karosseriewerkstatt bringen, damit dort ein Kranaufbau montiert wird. Von dort holen Sie den LKW am 8.1.2001 ab.
Sie haben am 28.12.2000 die Verfügungsmacht über den LKW erlangt, weil die Weitergabe an die Karosseriewerkstatt in Ihrem Auftrag geschieht. Damit ist die Anschaffung noch im Jahr 2000 erfolgt. So dass Sie den PKW noch nach der alten Abschreibungstabelle über 7 Jahre abschreiben können, was einer linearen Abschreibung von jährlich 14,3% entspricht. Wegen der Anschaffung im 2. Halbjahr können Sie 50% von 14,3 = 7,15% Abschreibung beanspruchen.
Bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2000 müssen Sie den LKW nach der neuen Abschreibungstabelle über 9 Jahre abschreiben. Das entspricht einer linearen Abschreibung von jährlich 11,1%.
Ein Wirtschaftsgut ist hergestellt, wenn es in seiner Funktion genutzt werden kann. Es spielt keine Rolle, wenn noch Restarbeiten ausgeführt werden müssen.
Abschreibungstabelle: Bedeutung der Abschreibung
Abschreibungen (= Absetzungen für Abnutzungen = AfA) sollen sich planmäßig meist regelmäßig in ganz bestimmten Sätzen vollziehen. Die von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen sind nicht in jedem Fall verbindlich. Andererseits werden Sie regelmäßig Probleme bekommen, wenn Sie von diesen Werten abweichen, ohne dass hierfür besondere Gründe vorliegen.
Sie müssen zwei Arten von AfA-Tabellen unterscheiden:
- Allgemeine AfA-Tabelle
Hier sind die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfasst, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig unabhängig sind. - Besondere AfA-Tabellen
Für eine Vielzahl von Branchen gibt es besondere AfA-Tabellen. Diese Branchen-Tabellen haben Vorrang vor der allgemeinen Tabelle. Sind Wirtschaftsgüter sowohl in der allgemeinen Tabelle als auch in der Branchen-Tabelle enthalten, ist die Branchentabelle maßgebend, wenn Sie dieser Branche angehören. Eine Übersicht, für welche Branchen es AfA-Tabellen gibt, finden Sie am Ende der AfA-Tabelle.
In den AfA-Tabellen ist jeweils die Nutzungsdauer angegeben. Den linearen Abschreibungssatz ermitteln Sie, indem Sie 100% durch die Anzahl der Jahre teilen, z.B. bei einer Nutzungsdauer von 12 Jahren beträgt der lineare Abschreibungssatz (100% : 12 Jahre =) 8,33%.
Alte und neue Nutzungsdauer auf einen Blick:
Die unterschiedlichen Nutzungsdauern können Sie auf einen Blick erkennen, weil alte und neue Nutzungsdauer nebeneinander aufgeführt sind.
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Abschreibungstabellen 1997 und 2001
| Anlagegüter | 1.7.1997 bis 31.12.2000 | ab 1.1.2001 |
| 1. Unbewegliches Anlagevermögen Hallen in Leichtbauweise Tennishallen, Squashhallen u.ä. Traglufthallen Kühlhallen Baracken und Schuppen Baubuden Bierzelte Pumpenhäuser, Trafostationshäuser und Schalthäuser Silobauten -aus Beton -aus Stahl -aus Kunststoff Schornsteine -aus Mauerwerk oder Beton -aus Metall Laderampen 2. Grundstückseinrichtungen Fahrbahnen, Parkplätze und Hofbefestigungen -mit Packlage -in Kies, Schotter, Schlacken Straßen- und Wegebrücken -aus Stahl und Beton -aus Holz Umzäunungen -aus Holz -Sonstige Außenbeleuchtung, Straßenbeleuchtung Orientierungssysteme, Schilderbrücken Uferbefestigungen | --- 10 20 10 20 10 8 8 20 --- 33 25 17 --- 33 10 25 --- --- 15 5 --- 33 15 --- 5 15 15 10 20 | --- |
Anlagegüter | 1.7.1997 bis 31.12.2000 | ab 1.1.2001 |
Bewässerungsanlagen, Entwässerungsanlagen und Kläranlagen | 20 | 20 |
| Anlagegüter | 1.7.1997 bis 31.12.2000 | ab 1.1.2001 |
| Rückgewinnungsanlagen Meß- und Regeleinrichtungen, allgemein Emissionsmessgeräte Materialprüfgeräte Ultraschallgeräte (nicht medizinisch) Vermessungsgeräte -elektronisch -mechanisch Transportanlagen Elevatoren, Förderschnecken, Rollenbahnen, Hängebahnen, Transportbänder und Plattenbänder Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä. -nach gesetzlichen Vorschriften -sonstige Krananlagen -ortsfest oder auf Schienen -sonstige Aufzüge, Winden, Arbeitsbühnen, Hebebühnen, Gerüste, Hublifte -stationär -mobil Hochregallager Transportcontainer, Baucontainer, Bürocontainer und Wohncontainer Ladeneinbauten, Gaststätteneinbauten Schaufensteranlagen u. -einbauten Lichtreklame Schaukästen, Vitrinen | 10 15 6 7 --- 10 15 8 --- --- --- --- 10 25 10 15 --- 10 10 8 15 --- 8 7 6 5 | 10 18 8 10 --- 10 8 12 --- --- --- --- 14 33 15 21 --- 14 15 11 15 --- 10 8 9 9 |
| Anlagegüter | 1.7.1997 bis 31.12.2000 | ab 1.1.2001 |
| sonstige Betriebsanlagen -Brückenwaagen -Tank- und Zapfanlagen für Trieb- und Schmierstoffe -Brennstofftanks -Autowaschanlagen -Abzugsvorrichtungen, Entstaubungsvorrichtungen -Alarmanlagen und Überwachungsanlagen -Sprinkleranlagen 4. Fahrzeuge Schienenfahrzeuge Straßenfahrzeuge: Personenkraftwagen und Kombiwagen Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper Traktoren und Schlepper Kleintraktoren Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten Omnibusse Sonderfahrzeuge: Feuerwehrfahrzeuge Rettungsfahrzeuge und Krankentransportfahrzeuge Wohnmobile, Wohnwagen Bauwagen Luftfahrzeuge: Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht Drehflügler (Hubschrauber) Heißluftballone Luftschiffe | --- 20 10 25 7 10 8 20 --- 25 --- 5 5 7 8 5 8 6 --- 10 6 6 8 --- 14 14 5 8 | --- 20 14 25 10 14 11 20 --- 25 --- 6 7 9 12 8 11 9 --- 10 6 8 12 --- 21 19 5 8 |
| Anlagegüter | 1.7.1997 bis 31.12.2000 | ab 1.1.2001 |
| Wasserfahrzeuge: Barkassen Pontons Segelyachten sonstige Beförderungsmittel (Elektrokarren, Stapler, Hubwagen usw.) 5. Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen Abrichtmaschinen Biegemaschinen Bohrmaschinen -stationär -mobil Bohrhämmer und Presslufthämmer Bürstmaschinen Drehbänke Fräsmaschinen -stationär -mobil Funkenerosionsmaschinen Hobelmaschinen -stationär -mobil Poliermaschinen -stationär -mobil Pressen und Stanzen Stauchmaschinen Stampfer und Rüttelplatten Sägen aller Art -stationär -mobil | --- 20 30 20 5 --- --- --- 10 10 --- 10 5 5 10 10 10 --- 5 7 10 --- 5 10 --- 5 10 10 8 --- 10 5 | --- 20 30 20 8 --- --- --- 13 13 --- 16 8 7 10 16 15 --- 8 7 16 --- 9 13 --- 5 14 10 11 --- 14 8 |
| Anlagegüter | 1.7.1997 bis 31.12.2000 | ab 1.1.2001 |
| Trennmaschinen -stationär -mobil Sandstrahlgebläse Schleifmaschinen -stationär -mobil Schneidemaschinen und Scheren -stationär -mobil Shredder Schweißgeräte und Lötgeräte Spritzgussmaschinen Abfüllanlagen Verpackungsmaschinen, Folienschweißgeräte Zusammentragmaschinen Stempelmaschinen Banderoliermaschinen Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten) 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Ladeneinrichtungen Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen Messestände Kühleinrichtungen | --- 6 4 5 --- 10 5 --- 10 5 6 10 10 --- 10 8 8 8 10 --- --- --- --- --- 10 --- 8 --- 5 | --- 10 7 9 --- 15 8 --- 13 8 6 13 13 10 13 12 8 8 13 --- --- --- --- --- 14 --- 8 6 8 |
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