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Abschreibungstabellen für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter

Autor: VNR-Redaktion
Abschreibungstabelle

Die Abschreibungstabelle ("Absetzung für Abnutzung", kurz AfA-Tabelle) wird vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Hier erfahren Sie, was Sie über die amtlichen Abschreibungstabellen wissen müssen.

Anwendung der alten und der neuen Abschreibungstabellen
Die neue Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) ist ab dem 1.1.2001 anzuwenden. Das bedeutet,

  • die neue Tabelle gilt für die Anlagegüter, die Sie nach dem 31.12.2000 anschaffen oder herstellen.
  • die alte Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die Sie vor dem 1.1.2001 angeschafft oder hergestellt haben. Diese alte Nutzungsdauer bleibt maßgebend, bis das Wirtschaftsgut abgeschrieben ist oder aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.

Wichtig ist also der Zeitpunkt der Anschaffung und Herstellung. Sie haben ein Wirtschaftgut angeschafft, sobald Sie die Verfügungsmacht darüber haben. Das ist der Fall, wenn Sie das Wirtschaftsgut in Empfang genommen haben oder wenn es von einem Dritten in Ihrem Auftrag bearbeitet wird.

Beispiel:

Sie haben einen LKW bestellt, der am 28.12.2000 ausgeliefert wird. Sie holen den LKW jedoch nicht beim Autohändler ab, sondern lassen ihn vom Autohändler zu einer Karosseriewerkstatt bringen, damit dort ein Kranaufbau montiert wird. Von dort holen Sie den LKW am 8.1.2001 ab.

Sie haben am 28.12.2000 die Verfügungsmacht über den LKW erlangt, weil die Weitergabe an die Karosseriewerkstatt in Ihrem Auftrag geschieht. Damit ist die Anschaffung noch im Jahr 2000 erfolgt. So dass Sie den PKW noch nach der alten Abschreibungstabelle über 7 Jahre abschreiben können, was einer linearen Abschreibung von jährlich 14,3% entspricht. Wegen der Anschaffung im 2. Halbjahr können Sie 50% von 14,3 = 7,15% Abschreibung beanspruchen.

Bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2000 müssen Sie den LKW nach der neuen Abschreibungstabelle über 9 Jahre abschreiben. Das entspricht einer linearen Abschreibung von jährlich 11,1%.

Ein Wirtschaftsgut ist hergestellt, wenn es in seiner Funktion genutzt werden kann. Es spielt keine Rolle, wenn noch Restarbeiten ausgeführt werden müssen.

Abschreibungstabelle: Bedeutung der Abschreibung
Abschreibungen (= Absetzungen für Abnutzungen = AfA) sollen sich planmäßig meist regelmäßig in ganz bestimmten Sätzen vollziehen. Die von der Finanzverwaltung aufgestellten Tabellen sind nicht in jedem Fall verbindlich. Andererseits werden Sie regelmäßig Probleme bekommen, wenn Sie von diesen Werten abweichen, ohne dass hierfür besondere Gründe vorliegen.

Sie müssen zwei Arten von AfA-Tabellen unterscheiden:

  • Allgemeine AfA-Tabelle
    Hier sind die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfasst, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig unabhängig sind.
  • Besondere AfA-Tabellen
    Für eine Vielzahl von Branchen gibt es besondere AfA-Tabellen. Diese Branchen-Tabellen haben Vorrang vor der allgemeinen Tabelle. Sind Wirtschaftsgüter sowohl in der allgemeinen Tabelle als auch in der Branchen-Tabelle enthalten, ist die Branchentabelle maßgebend, wenn Sie dieser Branche angehören. Eine Übersicht, für welche Branchen es AfA-Tabellen gibt, finden Sie am Ende der AfA-Tabelle.

In den AfA-Tabellen ist jeweils die Nutzungsdauer angegeben. Den linearen Abschreibungssatz ermitteln Sie, indem Sie 100% durch die Anzahl der Jahre teilen, z.B. bei einer Nutzungsdauer von 12 Jahren beträgt der lineare Abschreibungssatz (100% : 12 Jahre =) 8,33%.

Alte und neue Nutzungsdauer auf einen Blick:

Die unterschiedlichen Nutzungsdauern können Sie auf einen Blick erkennen, weil alte und neue Nutzungsdauer nebeneinander aufgeführt sind.

 
 

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Abschreibungstabellen 1997 und 2001

Anlagegüter 1.7.1997 bis 31.12.2000 ab 1.1.2001
1. Unbewegliches Anlagevermögen
Hallen in Leichtbauweise
Tennishallen, Squashhallen u.ä.
Traglufthallen
Kühlhallen
Baracken und Schuppen
Baubuden
Bierzelte
Pumpenhäuser, Trafostationshäuser und Schalthäuser Silobauten
-aus Beton
-aus Stahl
-aus Kunststoff
Schornsteine
-aus Mauerwerk oder Beton
-aus Metall
Laderampen
2. Grundstückseinrichtungen
Fahrbahnen, Parkplätze und Hofbefestigungen
-mit Packlage
-in Kies, Schotter, Schlacken
Straßen- und Wegebrücken
-aus Stahl und Beton
-aus Holz
Umzäunungen
-aus Holz
-Sonstige
Außenbeleuchtung, Straßenbeleuchtung Orientierungssysteme, Schilderbrücken Uferbefestigungen
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10
20
10
20
10
8
8
20
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33
25
17
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33
10
25
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15
5
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33
15
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5
15
15
10
20

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14
20
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20
16
8
8
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33
25
17
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33
10
25
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19
9
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15
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5
17
19
10
20




Anlagegüter

1.7.1997 bis 31.12.2000

ab 1.1.2001

Bewässerungsanlagen, Entwässerungsanlagen und Kläranlagen
Brunnen
Drainagen
-aus Beton oder Mauerwerk
-aus Ton oder Kunststoff
Kläranlagen m. Zu- und Ableitung
Löschwasserteiche
Wasserspeicher
Grünanlagen
Golfplätze
3. Betriebsanlagen allgemeiner Art Krafterzeugungsanlagen:
Dampferzeugung (Dampfkessel mit Zubehör) Stromerzeugung (Gleichrichter, Ladeaggregate, Notstromaggregate, Stromgeneratoren, Stromumformer usw.)
Akkumulatoren
Kraft-Wärmekopplungsanlagen (Blockheizkraftwerke) Windkraftanlagen
Photovoltaikanlagen
Solaranlagen
Heißluft-, Kälteanlagen, Kompressoren, Ventilatoren usw.
Kessel einschl. Druckkessel
Wasseraufbereitungsanlagen Wasserenthärtungsanlagen
Wasserreinigungsanlagen
Druckluftanlagen
Wärmetauscher

20
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33
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10
20
20
20
10
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15
15
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10
10
12
20
10
10
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12
12
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13
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20
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12
12
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12
15




Anlagegüter 1.7.1997 bis 31.12.2000 ab 1.1.2001
Rückgewinnungsanlagen
Meß- und Regeleinrichtungen, allgemein Emissionsmessgeräte
Materialprüfgeräte
Ultraschallgeräte (nicht medizinisch)
Vermessungsgeräte
-elektronisch
-mechanisch
Transportanlagen
Elevatoren, Förderschnecken, Rollenbahnen, Hängebahnen, Transportbänder und Plattenbänder Gleisanlagen mit Drehscheiben, Weichen, Signalanlagen u.ä.
-nach gesetzlichen Vorschriften
-sonstige Krananlagen
-ortsfest oder auf Schienen
-sonstige Aufzüge, Winden, Arbeitsbühnen, Hebebühnen, Gerüste, Hublifte
-stationär
-mobil
Hochregallager
Transportcontainer, Baucontainer, Bürocontainer und Wohncontainer
Ladeneinbauten, Gaststätteneinbauten Schaufensteranlagen u. -einbauten
Lichtreklame
Schaukästen, Vitrinen
10
15
6
7
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10
15
8
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15
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10
10
8
15
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8
7
6
5
10
18
8
10
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10
8
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14
33
15
21
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15
11
15
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10
8
9
9






Anlagegüter1.7.1997 bis 31.12.2000 ab 1.1.2001
sonstige Betriebsanlagen
-Brückenwaagen
-Tank- und Zapfanlagen für Trieb- und Schmierstoffe
-Brennstofftanks
-Autowaschanlagen
-Abzugsvorrichtungen, Entstaubungsvorrichtungen
-Alarmanlagen und Überwachungsanlagen
-Sprinkleranlagen
4. Fahrzeuge
Schienenfahrzeuge
Straßenfahrzeuge:
Personenkraftwagen und Kombiwagen
Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä. Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper
Traktoren und Schlepper
Kleintraktoren
Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten
Omnibusse
Sonderfahrzeuge:
Feuerwehrfahrzeuge
Rettungsfahrzeuge und Krankentransportfahrzeuge
Wohnmobile, Wohnwagen
Bauwagen
Luftfahrzeuge:
Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht
Drehflügler (Hubschrauber)
Heißluftballone
Luftschiffe
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20
10
25
7
10
8
20
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5
5
7
8
5
8
6
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10
6
6
8
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14
14
5
8
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20
14
25
10
14
11
20
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25
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6
7
9
12
8
11
9
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10
6
8
12
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21
19
5
8



Anlagegüter 1.7.1997 bis 31.12.2000 ab 1.1.2001
Wasserfahrzeuge:
Barkassen
Pontons
Segelyachten
sonstige Beförderungsmittel (Elektrokarren, Stapler, Hubwagen usw.)
5. Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen
Abrichtmaschinen
Biegemaschinen
Bohrmaschinen
-stationär
-mobil
Bohrhämmer und Presslufthämmer
Bürstmaschinen
Drehbänke
Fräsmaschinen
-stationär
-mobil
Funkenerosionsmaschinen
Hobelmaschinen
-stationär
-mobil
Poliermaschinen
-stationär
-mobil
Pressen und Stanzen
Stauchmaschinen
Stampfer und Rüttelplatten
Sägen aller Art
-stationär
-mobil
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20
30
20
5
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10
10
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10
5
5
10
10
10
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5
7
10
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5
10
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5
10
10
8
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10
5
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20
30
20
8
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13
13
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16
8
7
10
16
15
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8
7
16
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9
13
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5
14
10
11
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14
8


Anlagegüter 1.7.1997 bis 31.12.2000 ab 1.1.2001
Trennmaschinen
-stationär
-mobil
Sandstrahlgebläse
Schleifmaschinen
-stationär
-mobil
Schneidemaschinen und Scheren
-stationär
-mobil
Shredder
Schweißgeräte und Lötgeräte
Spritzgussmaschinen
Abfüllanlagen
Verpackungsmaschinen, Folienschweißgeräte Zusammentragmaschinen
Stempelmaschinen
Banderoliermaschinen
Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten)
6. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Ladeneinrichtungen
Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen
Messestände
Kühleinrichtungen
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6
4
5
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10
5
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10
5
6
10
10
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10
8
8
8
10
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10
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8
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5
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10
7
9
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15
8
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13
8
6
13
13
10
13
12
8
8
13
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14
---
8
6
8



Anla
 

 
 
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