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Den Wert Ihrer Privateinlage setzen Sie mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen an, wenn die Anschaffung weniger als 3 Jahre zurückliegt. Sie setzen sie mit einem Teilwert an, wenn die Anschaffung länger als 3 Jahre zurückliegt. Der Teilwert ist der geschätzte Restwert des Wirtschaftsguts. Orientieren Sie sich dafür beispielsweise an den amtlichen AfA-Tabellen.
Hat das Wirtschaftsgut einen Wert von höchstens 410 Euro, ziehen Sie den Betrag sofort von Ihrem Gewinn ab. Bei wertvolleren Gegenständen müssen Sie die restliche Nutzungsdauer schätzen und über diesen Zeitraum eine Abschreibung vornehmen. Ihre Schätzung sollten Sie dem Finanzamt erläutern.
Achtung! Je besser Sie die Privateinlage in Ihren Unterlagen dokumentieren, desto sicherer erkennt das Finanzamt sie auch an. Listen Sie deshalb sämtliche Privateinlagen mit dem Einlagedatum und dem Wert zu diesem Zeitpunkt auf.
Sparen Sie mit privat angeschafften Wirtschaftsgütern in Ihrem Betrieb Steuern

Nicht nur Anschaffungen, die Sie direkt für Ihr Unternehmen tätigen, können Sie als Betriebsausgaben von Ihrem zu versteuernden Gewinn abziehen. Auch mit Gegenständen, die Sie ursprünglich für Ihren privaten Gebrauch gekauft haben, können Sie Ihre Steuerlast verringern - indem Sie sie als Privateinlage in Ihren Betrieb einbringen. Lesen Sie im folgenden, wie Sie mit privat angeschafften Wirtschaftsgütern in Ihrem Betrieb Steuern sparen.
Sie können Gegenstände, die Sie ursprünglich für Ihren privaten Gebrauch gekauft haben, als Betriebsvermögen von Ihrem zu versteuernden Gewinn abziehen, wenn sie offensichtlich für die Nutzung im Betrieb bestimmt sind (BFH, 5.4.1977; Az.: IV R 48/77). Das glaubt Ihnen das Finanzamt beispielsweise bei einem Schreibtisch oder einem Fachbuch.
Sie müssen Privateinlagen nicht vollständig betrieblich nutzen. Es genügt, wenn der Anteil der betrieblichen Nutzung im Jahr der Einlage mehr als die Hälfte und in den Jahren danach jeweils mehr als 10 Prozent der Gesamtnutzung ausmacht.
Sie müssen Privateinlagen nicht vollständig betrieblich nutzen. Es genügt, wenn der Anteil der betrieblichen Nutzung im Jahr der Einlage mehr als die Hälfte und in den Jahren danach jeweils mehr als 10 Prozent der Gesamtnutzung ausmacht.
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Den Wert Ihrer Privateinlage setzen Sie mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen an, wenn die Anschaffung weniger als 3 Jahre zurückliegt. Sie setzen sie mit einem Teilwert an, wenn die Anschaffung länger als 3 Jahre zurückliegt. Der Teilwert ist der geschätzte Restwert des Wirtschaftsguts. Orientieren Sie sich dafür beispielsweise an den amtlichen AfA-Tabellen.
Hat das Wirtschaftsgut einen Wert von höchstens 410 Euro, ziehen Sie den Betrag sofort von Ihrem Gewinn ab. Bei wertvolleren Gegenständen müssen Sie die restliche Nutzungsdauer schätzen und über diesen Zeitraum eine Abschreibung vornehmen. Ihre Schätzung sollten Sie dem Finanzamt erläutern.
Achtung! Je besser Sie die Privateinlage in Ihren Unterlagen dokumentieren, desto sicherer erkennt das Finanzamt sie auch an. Listen Sie deshalb sämtliche Privateinlagen mit dem Einlagedatum und dem Wert zu diesem Zeitpunkt auf.
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