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Wie Sie ein finanzamtssicheres Fahrtenbuch führen

Die besten Tipps für Ihr Fahrtenbuch: So buchen Sie korrekt und sparen Steuern

Ein Fahrtenbuch dient der Dokumentation aller Fahrten, die mit einem Firmenwagen oder Dienstwagen durchgeführt wurden. Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, müssen Sie genau festhalten, wann und wohnin Sie gefahren sind, den Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt (also die zurückgelegten Kilometer) und den Grund für Ihre Fahrt.

Das Fahrtenbuch dient u.a. zur Vorlage beim Finanzamt - doch es gibt viele Feinheiten und Fallstricke beim Fahrtenbuch zu beachten. Damit Sie keine Fehler machen, sollten Sie die folgenden Artikel unbedingt lesen.

  • Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleiner Mängel?

    Wenn das Finanzamt das vorgelegte Fahrtenbuch nicht akzeptiert, ist nicht nur die Arbeit eines ganzen Jahres umsonst gewesen. Es drohen auch hohe Steuerzahlungen, da für die Besteuerung des Dienstwagens dann ...

     
  • Firmenwagen: Fahrtenbuch über Art der Nutzung führen

    Der Bundesfinanzhof hat sich einmal mehr zum Dauerbrenner Firmenwagen in einem Urteil (Bundesfinanzhof; Urteil vom 11. Februar 2010; Az. VI R 43/09) geäußert. Für die Praxis bleibt wieder einmal festzustellen, ...

     
  • Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    Ein elektronisches Fahrtenbuch wird zum Nachweis privat veranlasster Fahrten nur dann anerkannt, wenn nachträgliche Veränderungen an den aufgezeichneten steuerlich relevanten Daten ausgeschlossen sind (FG Münster, Urteil vom 04.02.2010 - 5 ...

     
  • Fahrtenbuch: Sie können wählen

    Wenn Sie ein Fahrtenbuch geführt haben, um die Privatnutzung Ihres Dienstwagens zu ermitteln, können Sie trotzdem die 1%-Methode wählen. Entscheidend ist, dass Ihr Steuerbescheid noch keine Bestandskraft hat. ...

     
  • Das Fahrtenbuch darf kleinere Mängel aufweisen

    Der Bundesfinanzhof hatte harte Anforderungen an das Fahrtenbuch gestellt, woraufhin die Finanzämter oft auch bei kleineren Mängeln Lohnsteuernachzahlungen forderten. Sie unterwarfen die private Nutzung des Dienstwagens nachträglich der 1%-Regelung und ...

     
  • Fahrtenbuch: Wie Sie ein finanzamtssicheres Fahrtenbuch führen

    Wenn Sie einen Firmenwagen fahren und den privaten Nutzungsanteil versteuern müssen, kann Ihnen ein Fahrtenbuch z. B. 1.975 Euro im Jahr gegenüber der alternativen 1%-Methode sparen. Doch in welchen Fällen ...

     
  • So kleinlich darf das Finanzamt bei Fahrtkosten nicht sein

    Auf kleinere Ungereimtheiten im Fahrtenbuch reagiert das Finanzamt manchmal allzu pedantisch. Aber eine Abweichung vom Routenplaner ist nicht gleich als Fehleintragung zu werten. Im Fall einer Geschäftsfrau wurde gleich das ...

     
  • Fahrtenbuch: Sie dürfen nicht nachträglich Einträge erstellen

    "Führen Sie doch mal mein Fahrtenbuch." Nicht wenige Chefs delegieren einfach die lästige Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, an ihre Sekretärin weiter. Doch passen Sie auf: Das Thema Fahrtenbuch beschäftigt ...

     
  • Dienstwagen: Fehlende Angaben im Fahrtenbuch dürfen später nicht nachgetragen werden

    Wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt ist und deshalb steuerlich anerkannt werden muss, ist ein Dauerthema bei Betriebsprüfungen. Auch eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zu den wichtigsten Voraussetzungen hat daran nichts geändert. ...

     
  • Fahrtenbuch: Plausibilitätsprüfungen mit dem Chi-Quadrat-Test

    Wenn Sie Ihren Firmenwagen nur wenig für private Zwecke nutzen, sind Sie gut beraten, ein Fahrtenbuch zu führen. Dies kann gegenüber der 1%-Methode leicht einige Hundert Euro Ersparnis bedeuten. Das ...

     
 
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