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Archivartikel vom 27.08.2008

Das Fahrtenbuch darf kleinere Mängel aufweisen

Autor: VNR-Redaktion
Das Fahrtenbuch darf kleinere Mängel aufweisen

Der Bundesfinanzhof hatte harte Anforderungen an das Fahrtenbuch gestellt, woraufhin die Finanzämter oft auch bei kleineren Mängeln Lohnsteuernachzahlungen forderten. Sie unterwarfen die private Nutzung des Dienstwagens nachträglich der 1%-Regelung und nahmen den Arbeitgeber in Regress. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Finanzämter es bei den Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches nicht übertreiben sollten - weist das Fahrtenbuch nur geringfügige Mängel auf, darf es deshalb noch nicht komplett gestrichen werden. Kleine Fehler stellen noch nicht die Ordnungsmäßigkeit insgesamt in Frage (BFH, 10.04.2008, Az. VI R 38/06, Veröffentlichung am 16.07.2008).
 
 

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Reiseziel
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Privatfahrten: Kilometerangaben genügen
Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte: Vermerk genügt
Zusätzliche Anforderungen an das Fahrtenbuch
Buchform mit nummerierten Seiten
Eintragungen müssen fortlaufend und zeitnah sein
Zusätzliche Anforderungen (elektronisches Fahrtenbuch)
Sind Änderungen / Löschungen möglich, wenn ja, markiert?
Zeitnahe Eintragungen nach jeder Fahrt möglich?

 

 
 
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