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Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Finanzämter es bei den Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches nicht übertreiben sollten - weist das Fahrtenbuch nur geringfügige Mängel auf, darf es deshalb noch nicht komplett gestrichen werden. Kleine Fehler stellen noch nicht die Ordnungsmäßigkeit insgesamt in Frage (BFH, 10.04.2008, Az. VI R 38/06, Veröffentlichung am 16.07.2008).
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Das Fahrtenbuch darf kleinere Mängel aufweisen

Der Bundesfinanzhof hatte harte Anforderungen an das Fahrtenbuch gestellt, woraufhin die Finanzämter oft auch bei kleineren Mängeln Lohnsteuernachzahlungen forderten. Sie unterwarfen die private Nutzung des Dienstwagens nachträglich der 1%-Regelung und nahmen den Arbeitgeber in Regress. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt einen Riegel vorgeschoben.
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Erfüllt Ihr Fahrtenbuch die Anforderungen der Finanzverwaltung?
| Notwendige Angaben | vorhanden? |
| Datum | |
| Kilometerstand (Tacho) zu Beginn und Ende der Fahrt | |
| Reiseziel | |
| Reisezweck (z.B. Name des besuchten Firma) | |
| Eventuelle Umwegstrecken | |
| Name des Fahrers | |
| Privatfahrten: Kilometerangaben genügen | |
| Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte: Vermerk genügt | |
| Zusätzliche Anforderungen an das Fahrtenbuch | |
| Buchform mit nummerierten Seiten | |
| Eintragungen müssen fortlaufend und zeitnah sein | |
| Zusätzliche Anforderungen (elektronisches Fahrtenbuch) | |
| Sind Änderungen / Löschungen möglich, wenn ja, markiert? | |
| Zeitnahe Eintragungen nach jeder Fahrt möglich? |
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