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Unternehmensübertragung: Steuerliche Freibeträge nutzen!

Autor: VNR-Redaktion
Unternehmensübertragung: Steuerliche Freibeträge nutzen!

Kein Geheimnis: Schenkungen und Erbschaften unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Was weniger bekannt ist: Bei der Übertragung von Betriebsvermögen greift die Steuer meist nicht nur für diesen Vorgang; für die Ermittlung der Steuerbelastung werden sämtliche unentgeltlichen Übertragungen an eine Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet.

Ein Beispiel: Hat die für die Unternehmensnachfolge vorgesehene Tochter bereits vor fünf Jahren eine private Immobilie als Schenkung erhalten, wird diese mit der beabsichtigten Übertragung des Unternehmens zusammengerechnet. Je nach Verwandtschaftsgrad werden dabei unterschiedlich hohe persönliche Freibeträge gewährt.

Die steuerliche Belastung der Übertragung von Betriebsvermögen wird allerdings durch einen zusätzlichen Betriebsvermögensfreibetrag in Höhe von 256.000 Euro und einen Wertabschlag von 40 % gemildert.


 
 

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Für Übergeber und Übernehmer von besonderem Interesse: Sowohl die persönlichen Freibeträge als auch der Betriebsvermögensfreibetrag werden nach Ablauf von zehn Jahren abermals gewährt. Die Belastung einer Vermögensübertragung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer kann also schon durch eine vorausschauende zeitliche Planung erheblich reduziert werden.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Allein mit dem Betriebsvermögensfreibetrag kann bei einer Übertragung, die strategisch klug auf 20 Jahre verteilt wird, ein Gesamtfreibetrag in Höhe von 768.000 Euro zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen in Anspruch genommen werden.
 

 
 
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