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Wie Sie eine Investitionszulage selber beantragen

Autor: VNR-Redaktion
Wie Sie eine Investitionszulage selber beantragen

Bei Anträgen auf Investitionszulage sind zahlreiche Formalien einzuhalten. Eine der wichtigsten ist, dass der Inhaber oder Geschäftsführer die Anträge auf Investitionszulage unterschreiben muss. Andernfalls weist der Fiskus den Antrag auf Investitionszulage schon deshalb zurück.

 
 

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Dabei reicht jeder Grund für die Verhinderung, nicht etwa nur die gesetzlich vorgesehenen Fälle (z. B. Krankheit, langfristige Abwesenheit usw.).

Will das Finanzamt Ihre Unterschrift nicht anerkennen, muss es Sie ausdrücklich darauf hinweisen. Der Fiskus darf den Antrag auf Investitionszulage nicht einfach zurückweisen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04. Mai 2006, Az: 1 K 378/02).

Praxis-Tipp "Investitionszulage"
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Investitionszulage 2007-2009 bekommen Sie bei den entsprechenden Behörden im Internet.
 
Übrigens, das ist interessant für alle Unternehmen, die in den neuen Bundesländern investieren und von der Sonder-Abschreibung profitieren wollen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einen Fall zur Entscheidung angenommen, in dem es um ein Unternehmen geht, das in einigen Städten Betriebsräume gebaut und gegen Festpacht bzw. Umsatzpacht verpachtet hat. Der BFH muss jetzt klären, ob das noch eigene Betriebsstätten sind.
 

 
 
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