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Kopftuchverbot im Kindergarten

Weil eine muslimische Erzieherin mit Kopftuch in einem städtischen Kindergarten arbeiten wollte, ist sie von der Gemeinde Ebersbach/Kreis Göppingen vom Dienst suspendiert worden. Laut einer Dienstanweisung sei das Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole im Kindergarten untersagt. Dies schließt ein Kopftuchverbot ein.
Als Grundlage für das Kopftuchverbot nannte der Bürgermeister das baden-württembergische Schulgesetz. Zudem gehe es hier um die symbolische Wirkung der Kopfbedeckung als politisches und gesellschaftliches Zeichen. Das Kopftuch werfe Fragen der Gleichberechtigung der Frau in der muslimischen Gesellschaft auf und habe in einem Kindergarten keinen Platz.
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Gesetzesgrundlage für Kopftuchverbot im Kindergarten besteht nicht
Die Suspendierung der Erzieherin hat kontroverse Diskussionen ausgelöst. Denn eine gesetzliche Grundlage, die ein Kopftuchverbot beinhaltet, gibt es in Baden-Württemberg nicht. "Sollten die geltenden Gesetze für ein Kopftuchbverbot nicht ausreichen", so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mappus, "müssen wir prüfen, wie eine solche Regelung geschaffen werden kann."
Die Suspendierung der Erzieherin hat kontroverse Diskussionen ausgelöst. Denn eine gesetzliche Grundlage, die ein Kopftuchverbot beinhaltet, gibt es in Baden-Württemberg nicht. "Sollten die geltenden Gesetze für ein Kopftuchbverbot nicht ausreichen", so der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mappus, "müssen wir prüfen, wie eine solche Regelung geschaffen werden kann."
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