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Der Mieter hatte das Mietverhältnis gekündigt und die Wohnung vor dem Auszug renoviert. Hinterher stellte sich heraus, dass er dazu laut Mietvertrag nicht verpflichtet gewesen wäre. Daher forderte er die ihm entstandenen Renovierungskosten vom Vermieter zurück. Erfolglos.
Mieter kann Renovierungskosten zurückfordern

Renovierungskosten und Renovierungsklauseln - kaum ein anderes Thema entzweit Mieter und Vermieter so sehr wie dieses. Nicht selten enden die Zwistigkeiten erst vor dem Bundesgerichtshof (BGH), wie in diesem Fall eines übereifrigen Mieters.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem Mieter Recht: Er kann die Renovierungskosten zurückverlangen, wenn er zu der Renovierung nicht verpflichtet war. Die Nichterstattung der Renovierungskosten würde eine ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters darstellen (BGH, Az. VIII ZR 302/07).
Nun ist es entschieden, wie es eigentlich der Mietvertrag von Anfang an geregelt hatte: Für die Renovierung ist der Vermieter zuständig, der Mieter hat mit den Renovierungskosten nichts zu tun.
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