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Demenz: Pflegekasse unterstützt Betreuung - Eingeschränkte Alltagskompetenz (Teil 1)

Mit fortschreitender Demenz benötigt der an Demenz Erkrankte immer mehr Betreuung und Aufsicht. Er kann seinen Alltag kaum mehr alleine bewältigen. Oft können an Demenz erkrankten Personen nicht mehr alleine bleiben. Die Folge für Angehörige: ein anstrengender 24 Stunden Einsatz 7 Tage die Woche. Angehörige können zur Entlastung Leistungen aufgrund der eingeschränkten Alltagskompetenz beantragen. Wird der Antrag bewilligt, gibt es 100 EUR bis 200 EUR mehr im Monat.
Lesen Sie in der Artikelserie "Demenz: Pflegekasse unterstützt Betreuung"
- Demenz: Pflegekasse unterstützt Betreuung - Kriterien (Teil 2)
- Demenz: Pflegekasse unterstützt Betreuung - Eingeschränkte Alltagskompetenz (Teil 1)
Vielleicht haben Sie folgende Situation schon erlebt oder davon gehört. Ein alter Mensch ist an Demenz erkrankt. Er kann seinen Haushalt nicht mehr alleine führen, vergisst alles, findet oft den Weg nach Hause nicht mehr. Aufgrund dieser Auffälligkeiten werden von den Angehörigen Leistungen aus der Pflegekasse beantragt. Die Pflegestufe wird abgelehnt, da sich der Betroffene noch selbst wäscht, alleine Essen und sich das Brotschmieren kann. Die Familie fragt sich ungläubig, ob es denn gar nichts zählt, dass der Betroffene Demenzkranke fast 24 Stunden am Tag Betreuung und Aufsicht benötigt?
Die Pflegeversicherung deckt das Risiko Demenz nur bedingt ab
Die Pflegeversicherung wird auch als Teilkaskoversicherung bezeichnet. Es gibt Pauschalbeträge für bestimmte Pflegestufen. Der Umfang der abgedeckten Leistungen ist genau definiert. Es muss eine Hilfsbedürftigkeit im Bereich Körperpflege, Mobilität oder Ernährung vorliegen. Zusätzlich wird Hilfebedarf im Bereich Hauswirtschaft anerkannt. Der Zeitbedarf darf nicht höher sein als der Hilfebedarf in den anderen drei Bereichen. Steht die Demenz hiermit im Zusammenhang wird sie berücksichtigt.
Dieses Beispiel macht es deutlich:
Eine an Demenz erkrankte alte Dame kann die Körperpflege selbständig durch führen. Sie bricht die Handlung ständig ab und verlässt jedes Mal wieder das Badezimmer. Obwohl die an Demenz erkrankte Frau sich selbst waschen kann, benötigt sie ständige Anleitung und Aufsicht. Die gesamte Zeit des Waschens wird bei der Feststellung der Pflegestufe berechnet. Muss die an Demenz erkrankte Frau dagegen nur ans Waschen erinnert werden, zählt nur die Zeit des Erinnerns. Das führt meistens nicht zu Pflegestufe.
Lassen Sie bei Demenz die eingeschränkte Alltagskompetenz feststellen
In dem oben genannten Beispiel könnte bei der Pflegekasse der Antrag zur Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz gestellte werden. Ebenso wie bei der Einstufung in die Pflegestufe wird der Demenzkranke vom MDK besucht. Die Einstufung ist unabhängig davon, ob eine Pflegestufe besteht oder die Pflegestufe trotz Demenz abgelehnt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Demenz oder eine andere psychische Störung vom Arzt festgestellt wurde.
Demenzsymptome werden bei der Feststellung berücksichtigt
Bei der Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz werden Fehlhandlungen im Alltag erfasst, die zu einem erhöhten Betreuungsbedarf führen. Fehlhandlungen können z.B. Orientierungsschwierigkeiten sein, Aggressionen, Niedergeschlagenheit, Antriebsarmut, unkontrolliertes Verlassen der Wohnung. Je nach dem wie schwer die Einschränkungen durch die Demenz sind werden monatlich 100 EUR oder 200 EUR bewilligt. Diese können auch angespart werden und später abgerufen werden.
So setzten Sie die bewilligten Leistungen zur Betreuung des Demenzkranken ein
Das Geld wird nur dann bezahlt, wenn der Demenzkranke tatsächlich zusätzlich betreut wurde. Die Angehörigen müssen nur die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Doch Achtung: Es kann nun nicht die Nachbarin für die Betreuung der an Demenz erkrankten Person eingesetzt werden und dann eine Rechnung geschrieben werden. Es muss sich um so genannte qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen handeln. Eine Liste von autorisierten Stellen erhalten Sie bei der Pflegekasse. Die Leistungen umfassen meistens stundenweise Betreuung in Gruppen oder direkt in der Wohnung des Demenzkranken.
Die Betreuung der an Demenz erkrankten Person wird meist durch geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter durchgeführt.

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