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Tauchausbildung nach Norm: Tauchgruppenleiter DIN EN 14153-3

Die dritte Stufe der Tauchausbildung nach der DIN-Norm ist die anspruchvollste. Entsprechend sind auch die Anforderungen an die zukünftigen Tauchgruppenleiter, aber auch deren Befugnisse später.
Ziel der Ausbildung zum Tauchgruppenleiter ist es, ausreichend Wissen, Fertigkeiten und Erfahrung aufzuweisen, um in der Lage zu sein, Tauchgänge zu planen, zu organisieren und durchzuführen sowie andere Gerätetaucher führen zu können.
Generell ist der Tauchgruppenleiter befugt, alle Tauchaktivitäten und Notfallmaßnahmen zu planen und durchzuführen, für die er ausgebildet wurde.
Er darf bei der Tauchausbildung Kontrolle und Sicherung übernehmen (aber nicht selbst Übungen ausführen).
Er darf Tauchgänge machen, die über seine Ausbildung hinausreichen, wenn er eine entsprechende Einführung in die örtlichen Gegebenheiten erhalten hat. Gleichzeitig hat er allerdings auch die Pflicht sich entsprechend ausbilden zu lassen, um unter anderem die folgenden anspruchsvolleren Tauchgänge führen zu dürfen:
- Nachttauchgänge
- Tauchgänge mit eingeschränkter Sicht
- Strömungstauchgänge
- Tieftauchgänge
- Wracktauchgänge
- Tauchgänge mit Trockentauchanzug.
Diese Zusatzausbildung darf nur von einem entsprechend qualifizierten Tauchlehrer durchgeführt werden. Entsprechend anspruchsvoller sind auch die theoretischen und praktischen Anforderungen an den Tauchgruppenleiter.
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Tauchausbildung nach Norm: Die Theorie
Im theoretischen Bereich muss ein angehender Tauchgruppenleiter nachweisen, dass er ein so großes Wissen hat, dass er den Umgebungsbedingungen entsprechend Tauchgänge und Notfallmaßnahmen planen und durchführen kann. Darunter fallen neben den üblichen Theoriebereichen wie Tauchausrüstung, -physik, -medizin und Dekompressionstheorie besonders:
- Tauchgangsplanung und -management
- sichere Tauchpraktiken
- Tauchen unter erschwerten Bedingungen (Nacht- &Tieftauchen, schlechte Sicht, etc) Gezeiten
- Kenntnisse tauchrelevanter Gesetzgebung und gesetzlicher Bestimmungen.
Tauchausbildung nach Norm: Die Praxis
Die eigentliche praktische Ausbildung entspricht der zum selbstständigen Taucher, zusätzlich wird der Gebrauch von Markierungs- oder Signalbojen gelehrt. Am Ende der Ausbildung soll der angehende Tauchgruppenleiter in der Lage sein, diese "Fertigkeiten mit dem höchsten Grad an Beherrschung auszuführen".
Zu diesen erforderlichen Fähigkeiten zählen auch zwei, die besonders hervorgehoben werden. Die erste Fähigkeit ist Tieftauchen. Die Norm schreibt vor, dass Anwärter sicher Tieftauchgänge "jenseits der typischen Bereiche des Freizeit-Gerätetauchens" planen und durchführen können.
Die zweite ist die Unterwassernavigation. Hier soll gezeigt werden, dass Sie ihre Tauchgänge (eigene oder als Gruppenführer) mit Hilfe natürlicher Navigation und auch der entsprechenden Geräte planen, organisieren und durchführen können.
Neben den tatsächlichen taucherischen Fähigkeiten liegt bei der Ausbildung zum Tauchgruppenleiter ein Schwerpunkt auf den Führungsfertigkeiten. Dazu zählen Tauchgangsplanung und -vorbereitung, das Briefing, Führung des Tauchgangs, Maßnahmen nach dem Tauchgang und die Rettung von Tauchern. Die zu erwerbenden Fähigkeiten in den oben genannten einzelnen Bereichen sind detailliert dargelegt und umfassen alle Punkte zur sicheren Planung, Durchführung und Nachbereitung eines Tauchgangs.
Neben absolvierten Erste-Hilfe- und HLW ( Herz-Lungen Wiederbelebung)-Kursen müssen die angehenden Tauchgruppenleiter einen entsprechenden Kurs zur Verabreichung von reinem Sauerstoff in Notfällen vorweisen.
Im Gegensatz zum selbstständigen Taucher, der seine Ausbildung direkt an den beaufsichtigten Taucher anschließen lassen kann, muss der Tauchgruppenleiteranwärter eine Mindestanzahl von 60 Tauchgängen nachweisen. 40 müssen seit Zertifizierung als selbstständiger Taucher gemacht worden sein, davon 30 unter möglichst verschiedenen Bedingungen, z. B. schlechter Sicht, Strömung, kaltes Wasser.
Ist dieses nicht gegeben, muss ein Anwärter eine höhere Tauchgangszahl oder Tauchgänge in größeren Tiefen (> 30 m) nachweisen.
Eine bestimmte Zahl qualifizierender Freiwassertauchgänge mit Tauchlehrer ist zur Erlangung des Tauchgruppenleiters dabei nicht vorgegeben.

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