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Artikel vom 03.02.2010

Wer als Kassenprüfer in Betracht kommt

Autor: VNR-Redaktion
Wer als Kassenprüfer in Betracht kommt

Für das Amt des Kassenprüfers sind nicht alle Mitglieder geeignet. Starke Persönlichkeiten mit den nötigen Qualifikationen sollten es sein. Welche Voraussetzungen ein Kassenprüfer erfüllen muss, lesen Sie hier.

Geeignet als Kassenprüfer sind...
natürlich Mitglieder, die im Bereich Finanzen, Rechnungswesen oder Steuern beruflich tätig sind. Sie dürfen keinem kontrollierenden Organ des Vereins angehören und kein Vorstandsamt bekleiden. Dies gilt auch für Mitglieder des erweiterten Vorstands.

Angestellte des Vereins sollten grundsätzlich das Amt des Kassenprüfers nicht bekleiden, da auf Grund des bestehenden Arbeitsverhältnisses mangelnde Distanz zum Vorstand unterstellt werden kann.

Kommt es zu Streitigkeiten, in deren Folge die Wahl der Kassenprüfer erfolgreich angefochten wird, ist meist auch die Entlastung des Vorstand hinfällig. Mit einer sorgfältigen Auswahl der Kassenprüfer können Sie diese Scherereien von vornherein vermeiden.

 

So finden Sie einen geeigneten Kassenprüfer
Um die Bedeutung des Amts des Kassenprüfers für den Verein zu unterstreichen und geeignete Kandidaten zu finden, empfiehlt es sich, vor der Jahreshauptversammlung eine Stellenbeschreibung zu veröffentlichen, etwa in der Vereinszeitung, Schaukästen oder auf der Vereinshomepage. Diese Stellenbeschreibung könnte aussehen wie folgt:

  • Stellenbezeichung: Kassenprüfer
  • Allgemein
    Übergeordnetes Vereinsorgan: Mitgliederversammlung
    Andere Vereinsorgane mit Weisungsbefugnis: keine
    Wird bei Verhinderung vertreten durch: übrige Kassenprüfer
  • Inhaltlich
    Spezielle Befugnisse: In Erfüllung seiner Aufgaben Recht zur Einsicht und Kontrolle in alle Unterlagen des Vereins
    Aufgaben: Prüfung der Führung der Geschäfte, des Rechnungswesens, der Einhaltung der Haushaltspläne und der wirtschaftlichen Verhältnisse mindestens einmal pro Jahr auf Grundlage der Satzung oder der Beschlüsse der Vereinsorgane, Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben durch Satzung und Gesetze sowie der Umsetzung der Beschlüsse, die von der Vereinsorganen gefasst wurden.
    Berichtet an: die Mitgliederversammlung
 

 
 
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