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Sie hat drei Bestandteile:
1) Die Umschreibung des missbilligten Verhaltens
2) die Aufforderung, das Verhalten zu verändern und
3) die Androhung von Rechtsfolgen (z. B. Kündigung).
Eine Abmahnung wird in den meisten Fällen mit dem Hinweis verbunden, dass im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Die Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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Definition: Abmahnung
Eine Abmahnung ist der Ausdruck der Missbilligung wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (z. B. fehlerhafte Arbeitsausführung, häufiges Zuspätkommen etc.) durch den Arbeitgeber unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft.Sie hat drei Bestandteile:
1) Die Umschreibung des missbilligten Verhaltens
2) die Aufforderung, das Verhalten zu verändern und
3) die Androhung von Rechtsfolgen (z. B. Kündigung).
Eine Abmahnung wird in den meisten Fällen mit dem Hinweis verbunden, dass im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Die Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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