VNR.de

Willkommen bei VNR.de

Das Expertenportal für Ihren beruflichen und privaten Erfolg
zurück zum Glossar

Definition: Abmahnung

Eine Abmahnung ist der Ausdruck der Missbilligung wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (z. B. fehlerhafte Arbeitsausführung, häufiges Zuspätkommen etc.) durch den Arbeitgeber unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft.

Sie hat drei Bestandteile:
1) Die Umschreibung des missbilligten Verhaltens
2) die Aufforderung, das Verhalten zu verändern und
3) die Androhung von Rechtsfolgen (z. B. Kündigung).

Eine Abmahnung wird in den meisten Fällen mit dem Hinweis verbunden, dass im Wiederholungsfall das Arbeitsverhältnis gekündigt wird. Die Abmahnung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.


Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.




Weiterführende Artikel:
 

Weitere Begriffe und Definitionen im Glossar:
 
Absatzpolitik  Abschreibung  Ad-Clicks  AdImpression  AdServer 
Online-Shop 
Die Beratungsprodukte des Verlages können Sie über unseren Verlagsshop online bestellen.