VNR.de
Willkommen bei VNR.de
Das Expertenportal für Ihren beruflichen und privaten Erfolg
Willkommen bei VNR.de
Das Expertenportal für Ihren beruflichen und privaten Erfolg
Expertenartikel:
Diese Woche neu
zurück zum Glossar
Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitspapiere
Arbeitsgerichtsverfahren
Arbeitsentgelt
Arbeitsbereitschaft
Arbeitsvertrag
ASCII
ASP Application Service Provider
Assessment-Center
Attachement
Definition: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Alle Arbeitnehmer sind im Falle der Erkrankung verpflichtet, unverzüglich den Arbeitgeber (normalerweise bis 11 Uhr) von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen. Der Arbeitnehmer muss nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und zwar bis zu dem, auf den 3. Kalendertag seiner Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitstag (z. B. Beginn der Arbeitsunfähigkeit mittwochs: die Bescheinigung muss bei einer 6-Tage-Woche bis samstags und bei einer 5-Tage-Woche bis montags vorgelegt werden). Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum darauffolgenden Werktag. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer nach § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz aber auch schon früher, z. B. am ersten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG.
Weiterführende Artikel:
Weitere Begriffe und Definitionen im Glossar:




