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(13.10.2004)
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Seit 1.8.2004: Gesetz gegen Schwarzarbeit in Kraft

In Deutschland wird mittlerweile schon jeder 7. Euro am Fiskus vorbei verdient. Kein Wunder, dass der Staat nun die Zügel stärker angezogen hat: Das neue "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit" (BGBl. I 2004, 1842) soll dabei helfen.

Schwarzarbeit leistet danach, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger den Mitteilungspflichten gegenüber Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit oder der Meldepflicht nach § 8a Asylbewerberleistungsgesetz nicht nachgekommen ist und/oder
  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Werk- oder Dienstleistung ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt und/oder
  • als Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt (etwa ein Arbeitsloser, der Arbeitslosengeld I bezieht und einen Zusatzverdienst nicht angibt).
Im neuen Gesetz wurde die Strafandrohung für Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, verschärft: Solche Unternehmer können sich nun nicht nur wegen Betrugs strafbar machen, sondern auch wegen Untreue.

Eines bleibt allerdings beim Alten: Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeiten etc. sind auch weiterhin keine Schwarzarbeit – sofern hierbei kein Gewinn angestrebt wird. Letzteres wiederum ist nicht der Fall, wenn die Leistungen allenfalls gegen ein geringes Entgelt erbracht werden (Taschengeld, ein paar Euro). Und wer eine "private" Putzfrau ohne entsprechende Meldung beschäftigt, begeht auch weiterhin nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Fazit: Unser Rat lautet einmal mehr: Finger weg von der Schwarzarbeit! Auch wenn sie verlockend ist: Schwarzarbeit ist unsozial, denn sie vernichtet definitiv Existenzen. Gesetzestreue Unternehmer können mit den Billiglöhnen der Schwarzarbeiter einfach nicht mithalten. Und das Risiko, erwischt zu werden, ist seit dem 1.8.2004 allemal größer geworden, weil jetzt auch verstärkt geprüft wird.


Schwarzarbeit Weitere Informationen über das neue Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit finden Sie im "Praxishandbuch Personal".
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