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Home Steuern & Rechnungswesen Steuern Fahrtenbuch,Steuererklärung,Buchführung,Finanzamt    03.09.2010
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So erkennt das Finanzamt das Fahrtenbuch an

Die Anforderungen, die an ein Fahrtenbuch gestellt werden sind hoch. Erfüllen Sie diese nicht, wird die Privatnutzung Ihres Firmenwagens automatisch nach der 1-%-Methode versteuert. Ihr Aufwand für das Fahrtenbuch wäre vergebens. Lesen Sie, wie Sie Ihr Fahrtenbuch führen müssen, damit das Finanzamt es anerkennt.

Vollständige Angaben machen
Achten Sie darauf, dass folgende Angaben vollständig und lückenlos aufgeführt sind:

1. Datum jeder Fahrt
2.
Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Fahrt
3.
Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute (nur betrieblich)
4.
Reisezweck mit Angabe der aufgesuchten Geschäftspartner (nur betrieblich)
5. Gefahrene Kilometer zwischen Wohnung und Betrieb
6.
Privat gefahrene Kilometer

Keine Abweichung bei Kilometerständen
In Stichproben prüfen die Sachbearbeiter im Finanzamt, ob Ihre Kilometerangaben realistisch sind. Sie nehmen sich dafür beispielsweise Inspektionsrechnungen TÜV- und ASU-Bescheinigungen. Die dort aufgeführten Kilometerangaben vergleichen Sie mit den Einträgen im Fahrtenbuch.


Nachgeschriebene Fahrtenbücher
Tragen Sie einige Fahrten erst später ein, ist das in Ordnung. Schreiben Sie aber über mehrere Tage oder sogar Wochen mit dem gleichen Stift und der gleichen Schrift, ist das ein Indiz für eine lückenhafte Fahrtenbuchführung.

Allerdings darf das Finanzamt seine Anforderungen an die Form des Nachweises nicht zu hoch ansetzen: Auch Notizen in Ihrem Terminkalender müssen die Sachbearbeiter als Nachweis für dienstliche Fahrten anerkennen (Bundesfinanzhof, 10.10.2002, Az.: VI B 327/00).

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